Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leuchtturm
Leuchtturm,als Schifffahrtszeichen dienender hoher und daher weithin sichtbarer Turm mit einem starken Leuchtfeuer an der Spitze, der sich an für die Navigation wichtigen geograph. Punkten befindet und durch Form, Farbe und Kennung identifizierbar ist. Sein Licht wird durch Fresnel-Linsen und/oder Spiegelsysteme stark gebündelt, sodass es scharf abgegrenzt und weithin sichtbar ist. Zusätzlich sind meist Radaranlagen, Einrichtungen für Nebel- und Sturmwarndienst, Wetter-, Schiffsmelde- und Seenotdienst, Energieversorgungsstationen und Hubschrauberlandeplätze vorhanden. L. werden heute meist ferngesteuert und -überwacht (z. B. »Großer Vogelsand« nordwestlich von Cuxhaven). - Der L. war schon im Altertum bekannt (L. von Pharos vor Alexandria; 299-277 v. Chr. von Sostratos aus Knidos erbaut, mehr als 120 m hoch, eines der sieben Weltwunder; er trug jedoch vermutlich erst seit dem 1. Jh. n. Chr. ein Feuer; bei zwei Erdbeben im 14. Jh. stürzte er ein).
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Ansicht: Leuchtturm