Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leuchtstoffe
Leuchtstoffe(Luminophore), zur Lumineszenz fähige Stoffe, die die Energie elektromagnet. Strahlung (γ-Röntgen-, UV-Strahlung, sichtbares Licht) oder von Korpuskularstrahlung (α-, β-Strahlung) absorbieren und als sichtbares Licht aussenden. Gase und Halbleiter werden v. a. elektrisch zur Lichtemission angeregt (Gasentladung). Bei den festen L. bildet entweder eine Atom- oder Molekülgruppe oder ein kennzeichnender Aktivator das Leuchtzentrum, oder der Festkörper wird durch Gitterstörungen oder Dotierung mit Fremdstoffen aktiviert.
Neben den natürl. (selbst leuchtenden) L. (u. a. Calcium- und Magnesiumwolframat) unterscheidet man fluoreszierende L. (z. B. in Fernsehbildschirmen, Leuchtstofflampen, als Leuchtfarbenzusätze für Verkehrsschilder u. a.), deren Lichtemission praktisch nach Beendigung der Anregung endet (Nachleuchtdauer < 10—8 s), und phosphoreszierende L., die ein längeres Nachleuchten zeigen. Letztere sind z. B. zur Herstellung von Signalfarben von Bedeutung, die in der Dunkelheit nachleuchten. L. werden ebenfalls zur Beschichtung von Oszillographenröhren und Röntgenschirmen angewendet; zu ihnen zählen auch die opt. Aufheller und die Fluoreszenzfarbstoffe. Als L. werden häufig Zinksulfid sowie andere Salze der Erdalkalimetalle und ihrer Nebengruppenelemente verwendet, die u. a. mit Kupfer, Silber, Mangan und Europium aktiviert werden.
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