Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lesegerät
Lesegerät, 1) Datenverarbeitung: (Zeichenleser) elektr. Abtastgerät zur direkten Informationseingabe in einen Computer, wobei die auf dem Datenträger gespeicherten Informationen abgetastet und in binärer oder codiert binärer Form gespeichert und übertragen werden. Wichtige L. sind Balken- oder Strichcodeleser (Barcodeleser), Magnetschriftleser, Scanner. (Zeichenerkennung)
2) Dokumentationstechnik: (Mikrofilm-L.) Mikrodokumentation.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Lesegerät