Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leitzins
Leit|zins,von der Zentralbank festgesetzter Zinssatz für Refinanzierungskredite an Geschäftsbanken; dient als Instrument der Geldpolitik, da er das allg. Zinsniveau indirekt beeinflusst. Eine Anhebung (Senkung) des L. signalisiert einen restriktiven (expansiven) geldpolit. Kurs. An die Stelle der L. der Dt. Bundesbank - Diskontsatz (Diskont), Lombardsatz (Lombardgeschäft) und Pensionssatz (Pensionsgeschäft) - sind seit 1. 1. 1999 als L. der EZB die Zinssätze von Einlagefazilität, Spitzenrefinanzierungsfazilität und Hauptrefinanzierungsgeschäfte getreten. - Für Habenzinsen wird z. T. der Spareckzins (Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist) als L. betrachtet.
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