Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leistungsverwaltung
Leistungsverwaltung,Tätigwerden der öffentl. Verw. durch Bereitstellen von Einrichtungen oder Erbringen von Leistungen für den Bürger auf den Gebieten der Wirtschafts-, Gesellschafts-, Sozial- und Kulturpolitik, im Ggs. zur Eingriffs- oder Ordnungsverw. (z. B. im Steuerrecht). Die L. dient der Daseinsvorsorge und lässt sich in Vorsorgeverw. (z. B. Krankenhäuser, Müllabfuhr), Sozialverw. (z. B. Sozialversicherung) und Förderungsverw. (z. B. Förderung von Kunst und Wiss.) gliedern.
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