Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leistungsschutz
Leistungsschutz,der rechtl. Schutz, den bestimmte wiss., techn., organisator. oder künstler. Leistungen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes (§§ 70 ff., »verwandte Schutzrechte«) genießen. Im Unterschied zur Werkleistung des Urhebers stellen diese Leistungen keine schöpfer. geistige Arbeit, sondern i. d. R. eine Nachschöpfung dar (Wiedergabe oder Auswertung eines fremden Werks). Geschützt wird vor unbefugter Verwertung, indem dem Träger des Schutzrechts das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht vorbehalten bzw. eine Vergütungspflicht festgelegt wird.
Leistungsschutz,der rechtl. Schutz, den bestimmte wiss., techn., organisator. oder künstler. Leistungen aufgrund des Urheberrechtsgesetzes (§§ 70 ff., »verwandte Schutzrechte«) genießen. Im Unterschied zur Werkleistung des Urhebers stellen diese Leistungen keine schöpfer. geistige Arbeit, sondern i. d. R. eine Nachschöpfung dar (Wiedergabe oder Auswertung eines fremden Werks). Geschützt wird vor unbefugter Verwertung, indem dem Träger des Schutzrechts das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht vorbehalten bzw. eine Vergütungspflicht festgelegt wird.