Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leistung
Leistung, 1) allg.: Grad der körperl. und geistigen Beanspruchung sowie deren Ergebnis.
2) Betriebswirtschaftslehre: die Menge (L.-Einheiten, Output) oder der Wert (Geldgröße, Ertrag) der innerhalb eines Zeitraums im betriebl. Produktionsprozess hervorgebrachten Sachgüter (L.-Ergebnis) oder der bereitgestellten Dienstleistungen. Die wertmäßige Gesamt-L. eines Betriebes als Ggs. zu den Kosten setzt sich zusammen aus der Markt-L. (absatzbestimmte L.) und L., die für den Wiedereinsatz im eigenen Unternehmen bestimmt sind (innerbetriebl. Leistung).
3) Physik: Formelzeichen P, die von einer Kraft je Zeiteinheit Δt geleistete Arbeit bzw. aufgenommene oder abgegebene Energie ΔW, P = ΔW / Δt. Ist die während gleicher Zeitintervalle geleistete Arbeit nicht konstant, so wird die L. zu jedem Zeitpunkt durch die zeitl. Ableitung der Arbeit gegeben, P = dW / dt. Die elektr. L. bei einem Gleichstrom ist gleich dem Produkt aus Spannung U und Stromstärke I, P = U · I. SI-Einheit der L. ist das Watt: 1 W = 1 J/s = 1 Nm/s.
4) Psychologie: körperl. oder geistige Betätigung innerhalb eines bestimmten Erwartungshorizontes (Performance) oder deren Ergebnis. L.-Fähigkeit und L.-Bereitschaft sind entwicklungsabhängig und variieren je nach individueller Verfügbarkeit von Fertigkeiten und Kenntnissen (Competence).
5) Zivilrecht: 1) der Gegenstand eines Schuldverhältnisses. Man unterscheidet Haupt-L. (vertragl., wesentl. Pflichten, z. B. Kaufpreiszahlung) und Neben-L. (dienen u. a. der Vorbereitung der Haupt-L., z. B. Auskunftspflichten). Ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete L. ordnungsgemäß erbracht wird (Erfüllung). 2) bei der ungerechtfertigten Bereicherung die zweckgerichtete bewusste Vermehrung fremden Vermögens.
Leistung, 1) allg.: Grad der körperl. und geistigen Beanspruchung sowie deren Ergebnis.
2) Betriebswirtschaftslehre: die Menge (L.-Einheiten, Output) oder der Wert (Geldgröße, Ertrag) der innerhalb eines Zeitraums im betriebl. Produktionsprozess hervorgebrachten Sachgüter (L.-Ergebnis) oder der bereitgestellten Dienstleistungen. Die wertmäßige Gesamt-L. eines Betriebes als Ggs. zu den Kosten setzt sich zusammen aus der Markt-L. (absatzbestimmte L.) und L., die für den Wiedereinsatz im eigenen Unternehmen bestimmt sind (innerbetriebl. Leistung).
3) Physik: Formelzeichen P, die von einer Kraft je Zeiteinheit Δt geleistete Arbeit bzw. aufgenommene oder abgegebene Energie ΔW, P = ΔW / Δt. Ist die während gleicher Zeitintervalle geleistete Arbeit nicht konstant, so wird die L. zu jedem Zeitpunkt durch die zeitl. Ableitung der Arbeit gegeben, P = dW / dt. Die elektr. L. bei einem Gleichstrom ist gleich dem Produkt aus Spannung U und Stromstärke I, P = U · I. SI-Einheit der L. ist das Watt: 1 W = 1 J/s = 1 Nm/s.
4) Psychologie: körperl. oder geistige Betätigung innerhalb eines bestimmten Erwartungshorizontes (Performance) oder deren Ergebnis. L.-Fähigkeit und L.-Bereitschaft sind entwicklungsabhängig und variieren je nach individueller Verfügbarkeit von Fertigkeiten und Kenntnissen (Competence).
5) Zivilrecht: 1) der Gegenstand eines Schuldverhältnisses. Man unterscheidet Haupt-L. (vertragl., wesentl. Pflichten, z. B. Kaufpreiszahlung) und Neben-L. (dienen u. a. der Vorbereitung der Haupt-L., z. B. Auskunftspflichten). Ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete L. ordnungsgemäß erbracht wird (Erfüllung). 2) bei der ungerechtfertigten Bereicherung die zweckgerichtete bewusste Vermehrung fremden Vermögens.