Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leiharbeitsverhältnis
Leih|arbeitsverhältnis,befristete Überlassung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung im Betrieb eines anderen Arbeitgebers (Entleiher), ohne dass das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher gelöst wird. Die Überlassung ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Die gewerbl. Arbeitnehmerüberlassung bedarf der Erlaubnis.
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