Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leichenfledderei
Leichenfledderei,Diebstahl von Sachen, die einem Toten beigegeben sind; wird wegen »Störung der Totenruhe« (§ 168 StGB) bestraft.
Leichenfledderei,Diebstahl von Sachen, die einem Toten beigegeben sind; wird wegen »Störung der Totenruhe« (§ 168 StGB) bestraft.