Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lehrer
Lehrer,Lehrender, Unterrichtender; i. e. S. die Lehrkräfte an Schulen und Lehrbeauftragten an Hochschulen. Lehrerbildung: Die Volksschul-L. entstammten bis ins 19. Jh. dem Handwerk, dem Soldatenstand oder niederen kirchl. Diensten (Küster). Eine reguläre staatl. Ausbildung zum Volksschul-L. gab es erst mit dem preuß. Generallandschulreglement von 1763. Eine eigenständige Gymnasiallehrerbildung erfolgte in Dtl. erstmals am 1787 gegr. gymnasialen L.-Seminar in Berlin und wurde mit Beginn des 19. Jh. zur Aufgabe der Universitäten. Die nachuniversitäre zweijährige Referendarzeit und die Ausbildung an Studienseminaren mit abschließendem (zweitem) Staatsexamen entwickelte sich zw. 1924 und 1931. Nach 1945 wurden die Reifeprüfung und die akadem. Ausbildung für alle L. verbindlich. Das Studium erfolgt seitdem an pädagog. Hochschulen oder an Univ. und Gesamthochschulen, seit 1964 differenziert in Grundschul- und Hauptschullehrer-Studiengänge. Das 1970 von der Kultusministerkonferenz vorgeschlagene Modell der Ausbildung nach dem Stufenlehrerprinzip (d. h. für Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) wurde v. a. in NRW und Bremen aufgegriffen. Nachdem die Ausbildung von Realschul-L. lange Zeit über die prakt. Weiterbildung von Volksschul-L. erfolgte, gibt es heute dafür eigene Studiengänge an pädagog. Hochschulen und Universitäten. Sonderschul-L. (für Lern- oder Körperbehinderte, Blinde, Gehörlose, geistig Behinderte) werden an Inst. für Sonder- bzw. Heilpädagogik ausgebildet, die Univ. oder pädagog. Hochschulen angegliedert sind. Akadem. L. an berufl. Schulen (früher Gewerbe-L., heute Studienrat an berufl. Schulen) studieren je nach Studienfach an Univ., techn. Hochschulen oder techn. Univ. mit anschließendem Referendariat. L. für Fachpraxis werden bei mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung über einen mindestens dreisemestrigen Fachschulbesuch und eine weitere, mindestens zwei Jahre dauernde Berufstätigkeit qualifiziert.
Die L.-Fortbildung wird von Landesinstituten, Hochschulen und z. T. Fachverbänden in Form von (freiwilligen) Studienangeboten organisiert. L.-Weiterbildung umfasst Maßnahmen, die auf eine zusätzl. Lehrbefugnis oder auf Ergänzungsstudien zielen.In Österreich absolvieren die Volksschul-L. auf der Grundlage des Abiturs ein Studium an pädagog. Akademien. Die Ausbildung der Gymnasial-L. erfolgt an den Univ.; über ein Unterrichtspraktikum werden sie in den Beruf eingeführt.
In der Schweiz werden die Primar-L. an L.-Seminaren in 4- bis 5-jährigen Kursen ausgebildet, aufbauend auf der Sekundar-(Real-)Schule. Sekundar-(Real-)Schul-L. absolvieren nach Gymnasium oder L.-Seminar ein beschränkt wiss. Fachstudium in meist vier Fächern an einer der Univ. angeschlossenen »Lehramtsschule«. Gymnasial-L. absolvieren ein volles wiss. Univ.studium.
▣ Literatur:
Mandel, H.-H.: Geschichte der Gymnasiallehrerbildung in Preußen-Dtl. 1787-1987. Berlin 1989.
⃟ Hammel, W.: Beruf u. Rollenbilder des L. Hamburg 1995.
Lehrer,Lehrender, Unterrichtender; i. e. S. die Lehrkräfte an Schulen und Lehrbeauftragten an Hochschulen. Lehrerbildung: Die Volksschul-L. entstammten bis ins 19. Jh. dem Handwerk, dem Soldatenstand oder niederen kirchl. Diensten (Küster). Eine reguläre staatl. Ausbildung zum Volksschul-L. gab es erst mit dem preuß. Generallandschulreglement von 1763. Eine eigenständige Gymnasiallehrerbildung erfolgte in Dtl. erstmals am 1787 gegr. gymnasialen L.-Seminar in Berlin und wurde mit Beginn des 19. Jh. zur Aufgabe der Universitäten. Die nachuniversitäre zweijährige Referendarzeit und die Ausbildung an Studienseminaren mit abschließendem (zweitem) Staatsexamen entwickelte sich zw. 1924 und 1931. Nach 1945 wurden die Reifeprüfung und die akadem. Ausbildung für alle L. verbindlich. Das Studium erfolgt seitdem an pädagog. Hochschulen oder an Univ. und Gesamthochschulen, seit 1964 differenziert in Grundschul- und Hauptschullehrer-Studiengänge. Das 1970 von der Kultusministerkonferenz vorgeschlagene Modell der Ausbildung nach dem Stufenlehrerprinzip (d. h. für Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) wurde v. a. in NRW und Bremen aufgegriffen. Nachdem die Ausbildung von Realschul-L. lange Zeit über die prakt. Weiterbildung von Volksschul-L. erfolgte, gibt es heute dafür eigene Studiengänge an pädagog. Hochschulen und Universitäten. Sonderschul-L. (für Lern- oder Körperbehinderte, Blinde, Gehörlose, geistig Behinderte) werden an Inst. für Sonder- bzw. Heilpädagogik ausgebildet, die Univ. oder pädagog. Hochschulen angegliedert sind. Akadem. L. an berufl. Schulen (früher Gewerbe-L., heute Studienrat an berufl. Schulen) studieren je nach Studienfach an Univ., techn. Hochschulen oder techn. Univ. mit anschließendem Referendariat. L. für Fachpraxis werden bei mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung über einen mindestens dreisemestrigen Fachschulbesuch und eine weitere, mindestens zwei Jahre dauernde Berufstätigkeit qualifiziert.
Die L.-Fortbildung wird von Landesinstituten, Hochschulen und z. T. Fachverbänden in Form von (freiwilligen) Studienangeboten organisiert. L.-Weiterbildung umfasst Maßnahmen, die auf eine zusätzl. Lehrbefugnis oder auf Ergänzungsstudien zielen.In Österreich absolvieren die Volksschul-L. auf der Grundlage des Abiturs ein Studium an pädagog. Akademien. Die Ausbildung der Gymnasial-L. erfolgt an den Univ.; über ein Unterrichtspraktikum werden sie in den Beruf eingeführt.
In der Schweiz werden die Primar-L. an L.-Seminaren in 4- bis 5-jährigen Kursen ausgebildet, aufbauend auf der Sekundar-(Real-)Schule. Sekundar-(Real-)Schul-L. absolvieren nach Gymnasium oder L.-Seminar ein beschränkt wiss. Fachstudium in meist vier Fächern an einer der Univ. angeschlossenen »Lehramtsschule«. Gymnasial-L. absolvieren ein volles wiss. Univ.studium.
▣ Literatur:
Mandel, H.-H.: Geschichte der Gymnasiallehrerbildung in Preußen-Dtl. 1787-1987. Berlin 1989.
⃟ Hammel, W.: Beruf u. Rollenbilder des L. Hamburg 1995.