Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Legitimität
Legitimitätdie, Staatsrecht, Politikwissenschaft: die Rechtfertigung des Staates, seiner Herrschaftsgewalt und seiner Handlungen durch höhere Werte und Grundsätze, im Unterschied zur formellen Gesetzmäßigkeit (Legalität) und zur rein fakt. Machtausübung. Die monarch. Herrschaft war vom MA. bis in das 18. Jh. durch das Gottesgnadentum legitimiert, während heute die entscheidende L.-Basis der repräsentativen Demokratie auf den Prinzipien der Volkssouveränität beruht.
Literatur:
Hofmann, H.: L. gegen Legalität. Berlin 31995.
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