Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Legitimationspapier
Legitimationspapier,Urkunde über ein Recht, die den Schuldner berechtigt, mit befreiender Wirkung an jeden Inhaber zu leisten, der diese Urkunde vorlegt, ohne dessen Berechtigung zu prüfen (z. B. Garderobenschein, sog. einfaches L.). Qualifizierte L. werden zu den Wertpapieren gerechnet; sie enthalten den Namen des Gläubigers und werden mit der Bestimmung ausgegeben, dass an jeden Inhaber geleistet werden kann (§ 808 BGB, z. B. Sparkassenbuch, Pfandschein).
Legitimationspapier,Urkunde über ein Recht, die den Schuldner berechtigt, mit befreiender Wirkung an jeden Inhaber zu leisten, der diese Urkunde vorlegt, ohne dessen Berechtigung zu prüfen (z. B. Garderobenschein, sog. einfaches L.). Qualifizierte L. werden zu den Wertpapieren gerechnet; sie enthalten den Namen des Gläubigers und werden mit der Bestimmung ausgegeben, dass an jeden Inhaber geleistet werden kann (§ 808 BGB, z. B. Sparkassenbuch, Pfandschein).