Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Legisten
Legịsten [lat.] Rechtsgeschichte: im MA. die mit dem röm. Recht beschäftigten Wissenschaftler, im Ggs. zu den Kanonisten, die das Kirchenrecht betrieben.
Legịsten [lat.] Rechtsgeschichte: im MA. die mit dem röm. Recht beschäftigten Wissenschaftler, im Ggs. zu den Kanonisten, die das Kirchenrecht betrieben.