Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Legisaktionenverfahren
Legisaktionenverfahren [zu lat. lex, legis »Gesetz«], röm. Recht: (bis ins 2. Jh. v. Chr.) der Vorläufer des Formularprozesses: Das L. war nur für Ansprüche zulässig, für die eine nur dem röm. Bürger zugängliche feierl. Klageformel (»legis actio«) vorhanden war.
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