Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Legat
I Legat[lat.] das, das Vermächtnis.
II Legat
[lat.] der,
1) im alten Rom der Gesandte, auch der ständige Gehilfe des Feldherrn oder Statthalters. In der Kaiserzeit trugen die Generäle, die den Oberbefehl in den Prov. innehatten, den Titel »Legatus Augusti pro praetore« (L. des Kaisers anstelle des Prätors).
2) kath. Kirchenrecht: päpstl. Gesandter: 1) Apostolischer L. Nuntius; 2) Apostolischer Delegat; 3) ein Kardinal, der den Papst mit einem genau bestimmten besonderen Auftrag vertritt.
I Legat[lat.] das, das Vermächtnis.
II Legat
[lat.] der,
1) im alten Rom der Gesandte, auch der ständige Gehilfe des Feldherrn oder Statthalters. In der Kaiserzeit trugen die Generäle, die den Oberbefehl in den Prov. innehatten, den Titel »Legatus Augusti pro praetore« (L. des Kaisers anstelle des Prätors).
2) kath. Kirchenrecht: päpstl. Gesandter: 1) Apostolischer L. Nuntius; 2) Apostolischer Delegat; 3) ein Kardinal, der den Papst mit einem genau bestimmten besonderen Auftrag vertritt.