Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Legalitätsprinzip
Legalitätsprinzip,im Strafprozess die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, wegen aller mit Strafe bedrohten und verfolgbaren Handlungen bei zureichenden Anhaltspunkten von Amts wegen (ohne Strafanzeige) einzuschreiten, sofern nicht im Rahmen des Opportunitätsprinzips Ausnahmen bestehen (§ 152 StPO). Die vorsätzl. Nichtbeachtung des L. ist als Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) strafbar. - Das L. gilt auch in Österreich und der Schweiz.
Legalitätsprinzip,im Strafprozess die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, wegen aller mit Strafe bedrohten und verfolgbaren Handlungen bei zureichenden Anhaltspunkten von Amts wegen (ohne Strafanzeige) einzuschreiten, sofern nicht im Rahmen des Opportunitätsprinzips Ausnahmen bestehen (§ 152 StPO). Die vorsätzl. Nichtbeachtung des L. ist als Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) strafbar. - Das L. gilt auch in Österreich und der Schweiz.