Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Legalität
Legalitätdie,
1) Gesetzmäßigkeit, Übereinstimmung von Handlungen oder Maßnahmen (des Staates oder von Privatpersonen) mit dem geltenden Recht (anders die Legitimität).
2) Ethik: bei I. Kant die Art einer Handlung, die aus Pflicht, jedoch nicht sittlich motiviert geschieht.
Legalitätdie,
1) Gesetzmäßigkeit, Übereinstimmung von Handlungen oder Maßnahmen (des Staates oder von Privatpersonen) mit dem geltenden Recht (anders die Legitimität).
2) Ethik: bei I. Kant die Art einer Handlung, die aus Pflicht, jedoch nicht sittlich motiviert geschieht.