Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lebensversicherung
Lebensversicherung,Personenversicherung zur Deckung eines im Versicherungsfall beim Versicherungsnehmer entstehenden Geldbedarfs. Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherer entweder zu einer einmaligen (Kapitalversicherung) oder zu einer regelmäßig wiederkehrenden (Rentenversicherung) Leistung verpflichtet. Beim Vertragsabschluss verpflichtet sich der Versicherte zur regelmäßigen, meist monatl. Zahlung des Beitrags. Der Versicherungsbeitrag beruht auf Sterbetafeln, Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Zinseszinstabellen, hängt u. a. auch vom Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn, von der Vertragsdauer und der Höhe der Versicherungssumme ab. Versicherungsfälle sind v. a. Tod der versicherten Person(en) oder Ablauf (Erleben) eines vereinbarten Termins. Im Zuge der Harmonisierung des europ. Versicherungsbinnenmarkts sind die L.-Unternehmen in der Tarifgestaltung seit dem 29. 7. 1994 frei.L. dienen v. a. der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall, der zusätzl. Altersversorgung oder des Geldbedarfs bei bestimmten Ereignissen. Der Hinterbliebenenabsicherung dient die Risiko-L.; meist wird dieser Risikoschutz verknüpft mit einem Sparvorgang zur Kapitalbildung (Kapital-L.). Zur Risikolebensversicherung zählen: kurzfristige Risikoversicherung, bei der die Versicherungsleistung nur fällig wird, wenn der Versicherte während der begrenzten Vertragsdauer stirbt (Zweck: Hinterbliebenenversorgung, Absicherung eines Kredits); lebenslange Todesfallversicherung mit abgekürzter oder lebenslanger Prämienzahlung, bei der die Versicherungsleistung mit dem Tode des Versicherten fällig wird (z. B. Erbschaftsteuerversicherung). Hauptformen der Kapital-L. sind: Erlebensfallversicherung, bei der die Versicherungsleistung fällig wird, wenn der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht (Leibrenten- und Pensionsversicherung); abgekürzte (gemischte) L. auf den Todes- oder Erlebensfall, bei der die Versicherungsleistung (Kapital oder Rente) mit dem Tod des Versicherten oder nach Ablauf des Versicherungsvertrages gezahlt wird; Sonderformen sind die verbundene L., bei der zwei Personen versichert werden, und die fondsgebundene L., bei der der Sparanteil in Investmentfonds angelegt wird; Versicherung mit festem Auszahlungstermin, bei der die Versicherungsleistung an einem festgesetzten Zeitpunkt fällig wird mit Prämienfreiheit vom Tode des Versicherten an (v. a. als Aussteuer- und als Ausbildungsversicherung); Pflegerentenversicherung zur Absicherung des Pflegefallrisikos. Zusatzversicherungen: Bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) werden Prämienfreiheit ab Berufsunfähigkeit und eventuell eine Rente geboten. Bei der Unfallzusatzversicherung wird bei Unfalltod i. d. R. eine doppelte Todesfallleistung erbracht. Gruppenversicherungen, für Unternehmen, Verbände u. a. abgeschlossen, sind wegen der geringeren Verwaltungskosten preiswerter als Einzelversicherungen.
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