Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lebensgemeinschaft
Lebensgemeinschaft,1) Biozönose.
2) Recht: auf Dauer angelegtes Zusammenleben zweier Menschen als ehel. L. (Ehe, Eherecht) oder als eheähnliche Gemeinschaft; die rechtl. Anerkennung gleichgeschlechtl. L. ist umstritten.
Lebensgemeinschaft,1) Biozönose.
2) Recht: auf Dauer angelegtes Zusammenleben zweier Menschen als ehel. L. (Ehe, Eherecht) oder als eheähnliche Gemeinschaft; die rechtl. Anerkennung gleichgeschlechtl. L. ist umstritten.