Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Leasing
Leasing['lizɪŋ, von engl. to lease »leihen«] das, besondere Vertragsform der Vermietung von Ind.anlagen, Investitions- und Konsumgütern. Vermieter kann der Produzent (direktes L.) oder eine zwischengeschaltete L.-Gesellschaft (indirektes L.) sein. Das L.-Objekt bleibt juristisch Eigentum des L.-Gebers und wird dem L.-Nehmer gegen ein vereinbartes Entgelt (L.-Rate) zur Nutzung überlassen.
Beim Financial L. wird eine mehrjährige feste Grundmietzeit vereinbart, während der eine Kündigung von beiden Seiten ausgeschlossen ist. Das Investitionsrisiko liegt beim L.-Nehmer. Nach Ablauf des Vertrags hat der L.-Nehmer die Möglichkeit, das L.-Objekt gegen geringere Zahlungen weiter zu benutzen (Mietoption) oder käuflich zu erwerben (Kaufoption, Form des Mietkaufs). Beim Operating L. handelt es sich um kurzfristige und meist jederzeit kündbare Mietverträge, wobei das Investitionsrisiko beim L.-Geber liegt und dieser das L.-Objekt auch zu bilanzieren hat. Eine Sonderform des L. ist das Sale-and-lease-back-Verfahren, bei dem ein Unternehmen ein ihm gehörendes Objekt an einen L.-Geber verkauft, um es sofort wieder zu mieten. Nach der Art des L.-Objekts werden Mobilien-L. (Equipment-L.), Immobilien-L. (Plant-L.) und als Sonderform Personal-L. (Arbeitnehmerüberlassung) unterschieden.
Trotz relativ hoher Kosten ergeben sich für den L.-Nehmer gegenüber dem Kauf bestimmte Vorteile: geringere Liquiditätsanspannung zum Zeitpunkt der Anschaffung; L.-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar; Möglichkeit, ständig die modernsten L.-Objekte zu mieten.
Literatur:
K. F. Hagenmüller L.-Handbuch für die betriebl. Praxis, hg. v. u. W. Eckstein. Frankfurt am Main 61992.
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