Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lateranverträge
Lateranverträge,die am 11. 2. 1929 im Lateran zw. dem Apostol. Stuhl (Papst Pius XI.) und dem italien. Staat (B. Mussolini) abgeschlossenen Verträge (Staatsvertrag, Konkordat und Finanzabkommen). Der Staatsvertrag garantierte die Souveränität des Apostol. Stuhls auf internat. Ebene mit der Vatikanstadt als neuem Staat und dem Papst als Staatsoberhaupt. Das Konkordat bestätigte die kath. Religion als Staatsreligion und regelte die Rechtsstellung der kath. Kirche. Das Finanzabkommen sicherte dem Apostol. Stuhl eine einmalige Entschädigung von 1,75 Mrd. Lire für den Verlust des Kirchenstaates zu. 1947 wurden die L. durch die italien. Verfassung bestätigt. Die Einführung der Zivilehe und Ehescheidung (1970) machten eine Revision notwendig, die zum Konkordat von 1984 führte (die Abschaffung der kath. Staatsreligion, die rechtl. Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften, fakultativer Religionsunterricht und die Eigenfinanzierung der Kirche durch steuerlich begünstigte Spenden).
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