Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lastkraftwagen
Lastkraftwagen (Lastwagen), Abk. Lkw, LKW, ein Kraftwagen, der nach Bauart und Einrichtung zum Transport von Ladungen (Gütern) bestimmt ist. Lkw werden nach ihrer Zuladekapazität in Leicht-, Mittel- und Schwerlastwagen eingeteilt. I. d. R. ist die Hinterachse als Treibachse mit Zwillingsbereifung ausgebildet, da sie gewöhnlich stärker belastet wird als die lenkende Vorderachse; geländegängige Lkw haben häufig Allradantrieb. Als Lkw-Motoren werden meist Dieselmotoren verwendet sowie Schaltgetriebe, die wesentlich mehr Abstufungen als bei Pkw ermöglichen (häufig sind 16 Gänge), wobei in Dtl. eine Leistung von 4,4 kW je Tonne zulässige Gesamtmasse vorgeschrieben ist. Je nach Transportgut werden entsprechende Aufbauten, z. B. Pritsche, Kipper, Koffer-, Tankaufbau, ausgeführt, Spezialformen gibt es z. B. für Müllabfuhr, Feuerwehr. Zur Steigerung der Transportleistungen werden Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschine mit Auflieger) und Lastzüge (Lkw mit Anhänger) eingesetzt; ihr Gesamtgewicht darf im Regelfall 40 t nicht überschreiten. Außerhalb geschlossener Ortschaften haben Lkw (2,8 t bis 7,5 t) eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, ansonsten (über 7,5 t) von 60 km/h zu beachten; auf Autobahnen gilt für alle Kfz über 2,8 t eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h.
Literatur:
O. von Fersen, Ein Jh. Automobiltechnik, hg. v. Bd. 2: Nutzfahrzeuge. Düsseldorf 1987.
Braun, H. u. Kolb, G.: LKW. Bonn 41995.
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