Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lasten
Lasten,Recht: die auf einer Sache oder einem Recht liegenden öffentlich-rechtl. oder privatrechtl. Verpflichtungen zu Leistungen, die aus der Sache oder dem Recht vom Eigentümer oder sonstigen Berechtigten zu entrichten sind und den Nutzungswert mindern, z. B. Hypotheken- und Grundschuldzinsen, Grundsteuer.
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