Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landwirtschaftsverwaltung
Landwirtschaftsverwaltung,die Organe, durch die der Staat Verwaltungsfunktionen in der Landwirtschaft wahrnimmt. In Dtl. ist die untere Landwirtschaftsbehörde das Landwirtschaftsamt auf Kreisebene; mittlere Landwirtschaftsbehörde ist in Bayern und Bad.-Württ. der Reg.präs., in Hessen das Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft, Landesentwicklung und Umwelt, in den anderen Ländern die Landwirtschaftskammer; obere Landwirtschaftsbehörden sind die Landwirtschaftsministerien der Länder, auf Bundesebene das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
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