Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landwirtschaftsverwaltung
Landwirtschaftsverwaltung,die Organe, durch die der Staat Verwaltungsfunktionen in der Landwirtschaft wahrnimmt. In Dtl. ist die untere Landwirtschaftsbehörde das Landwirtschaftsamt auf Kreisebene; mittlere Landwirtschaftsbehörde ist in Bayern und Bad.-Württ. der Reg.präs., in Hessen das Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft, Landesentwicklung und Umwelt, in den anderen Ländern die Landwirtschaftskammer; obere Landwirtschaftsbehörden sind die Landwirtschaftsministerien der Länder, auf Bundesebene das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Landwirtschaftsverwaltung,die Organe, durch die der Staat Verwaltungsfunktionen in der Landwirtschaft wahrnimmt. In Dtl. ist die untere Landwirtschaftsbehörde das Landwirtschaftsamt auf Kreisebene; mittlere Landwirtschaftsbehörde ist in Bayern und Bad.-Württ. der Reg.präs., in Hessen das Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft, Landesentwicklung und Umwelt, in den anderen Ländern die Landwirtschaftskammer; obere Landwirtschaftsbehörden sind die Landwirtschaftsministerien der Länder, auf Bundesebene das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.