Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landwirtschaftskammern
Landwirtschaftskammern,berufsständ. Vereinigungen in der Rechtsform von Körperschaften des öffentl. Rechts, die die Belange der Land- und Forstwirtschaft, z. B. Ausbildung, Wirtschaftsberatung, Mitwirkung beim Bodenverkehr, im Rahmen der Landwirtschaftsverwaltung wahrnehmen. Organe sind Hauptversammlung, Vorstand, Präsident; die Aufgabenerledigung obliegt der Geschäftsführung. L. entstanden seit Mitte des 19. Jh.; 1933 wurden sie durch die Landesbauernschaften des Reichsnährstandes ersetzt. Die in der Bundesrep. Dtl. wieder gegründeten L. sind im Verband der L. (Bonn) zusammengeschlossen. In Österreich gibt es neun L. mit ähnl. Zielsetzung.
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