Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landwein
Landwein,gehobener Tafelwein mit geograph. Herkunftsbezeichnung. In Dtl. dürfen laut Wein-Ges. und Wein-VO nur Weintrauben von zugelassenen Rebsorten und aus genehmigten Rebflächen verwendet werden.
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