Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landwehr
Landwehr,1) Festungsbau: (Landfrieden, Landgraben) eine bes. für die Germanen charakterist. Art der Grenzbefestigung (Wälle, Gräben), die größere Teile eines Gebiets umzog oder nur zur Sperrung von Zugängen diente, z. B. das Danewerk (9. Jh.).
2) Militärwesen: das Aufgebot aller Wehrfähigen, 1813-1918 Bestandteil des preußisch-dt. Heeres, 1935-45 eine Form des Wehrdienstes. Die in Preußen 1813 aufgestellte L. umfasste alle nicht dem stehenden Heer angehörenden Männer vom 17. bis 40. Lebensjahr. 1814 wurde die milizartige L. in ein 1. Aufgebot (Wehrpflichtige vom 26. bis 32. Lebensjahr) und ein 2. Aufgebot (Wehrpflichtige vom 33. bis 39. Lebensjahr) geteilt. 1860 wurden die L.-Regimenter des 1. Aufgebotes in das stehende Heer übernommen, die übrige L. wurde zu einer aus der Feldarmee ausgegliederten Reserve. Ab 1888 dauerte die L.-Verpflichtung vom 28. bis 40. Lebensjahr, ab 1935 vom 35. bis 45. Lebensjahr. - In Österreich wurde die L. 1852 aufgelöst; später wurden mit L. (ungar. Honvéd) die stehenden Nationalheere in Österreich und Ungarn im Ggs. zur gemeinsamen (k. u. k.) Armee bezeichnet. Eine Verpflichtung zum Landsturm gab es schon seit dem 16. Jh. (Tiroler Landsturm in den Napoleon. Kriegen). - In der Schweiz die Altersklasse der Waffenfähigen vom 37. bis 48. Lebensjahr.
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