Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landsturm
Landsturm,urspr. das Aufgebot aller Wehrfähigen. In Preußen endete die L.-Pflicht seit 1814 mit dem 50., in Dtl. seit 1888 bis in den Ersten Weltkrieg hinein mit dem 45. Lebensjahr (Volkssturm). Österreich: Landwehr. Schweiz: die Waffenfähigen vom 49. bis 60. Lebensjahr.
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