Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landsmannschaft
Landsmannschaft,1) die regionalen Zusammenschlüsse der Heimatvertriebenen, nach 1945 entstanden zur Pflege heimatl. Traditionen, gegenseitiger Hilfe sowie zur Vertretung gemeinsamer Rechte und Interessen; seit 1957 im Bund der Vertriebenen - Vereinigte L. und Landesverbände organisiert.
2) in den westl. Besatzungszonen Dtl.s bzw. ab 1949 in der Bundesrep. Dtl. gegründete Vereinigungen von Flüchtlingen aus den Ländern der SBZ bzw. der DDR. Die einzelnen L. schlossen sich 1969 im Bund der Mitteldeutschen zusammen.
3) Farben tragende studentische Verbindungen.
Landsmannschaft,1) die regionalen Zusammenschlüsse der Heimatvertriebenen, nach 1945 entstanden zur Pflege heimatl. Traditionen, gegenseitiger Hilfe sowie zur Vertretung gemeinsamer Rechte und Interessen; seit 1957 im Bund der Vertriebenen - Vereinigte L. und Landesverbände organisiert.
2) in den westl. Besatzungszonen Dtl.s bzw. ab 1949 in der Bundesrep. Dtl. gegründete Vereinigungen von Flüchtlingen aus den Ländern der SBZ bzw. der DDR. Die einzelnen L. schlossen sich 1969 im Bund der Mitteldeutschen zusammen.
3) Farben tragende studentische Verbindungen.