Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landsgemeinde
Landsgemeinde,in den schweizer. Kantonen Glarus und Appenzell Innerrhoden das oberste Gesetzgebungsorgan in Gestalt der Versammlung der stimmfähigen Bürger. Die L. entscheidet über Änderungen der Verf. und über Annahme oder Änderung von Gesetzen, über wichtige, bes. finanzielle Verw.akte und wählt u. a. die Reg. des Kantons.
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