Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landschaftsplanung
Landschaftsplanung,Fachplanung für den Naturschutz, die gemäß §§ 5, 6 Bundesnaturschutz-Ges. durch die Ausarbeitung überörtl. Landschaftsprogramme (für ein Bundesland) oder Landschaftsrahmenpläne (für Teile eines Landes) und, soweit erforderlich, von Landschaftsplänen für den lokalen Bereich zu verwirklichen ist. Sie umfasst alle Planungsmaßnahmen für Landschaften, die durch gehäufte Ansiedlungen, durch Ind., Verkehr, Flurplanungen usw. bedroht sind.
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