Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landschaften
Landschaften(landschaftliche Banken, Ritterschaften, ritterschaftliche Kreditvereine), öffentlich-rechtl. Agrarkreditanstalten, die systematisch zu den öffentlich-rechtl. Grundkreditanstalten gehören. Die ersten L. wurden in der 2. Hälfte des 18. Jh. in Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen gegr., um den Rittergütern die Aufnahme langfristiger Kredite durch Ausgabe von Pfandbriefen zu ermöglichen.
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