Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landrat
Landrat,in den meisten dt. Ländern der oberste Beamte eines Landkreises und Leiter der Kreisverw. bzw. Leiter der unteren staatl. Verw.behörde auf Kreisebene (Landratsamt); er wird entweder vom Volk oder vom Kreistag gewählt. In Ndsachs. der ehrenamtl. Vors. des Kreistags, der vom Kreistag aus dessen Mitte gewählt wird (der oberste Beamte des Kreises und Leiter der Kreisverw. ist dort der Oberkreisdirektor). - In einigen schweizer. Kantonen Bez. für das Parlament.
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