Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landnahme
Landnahme,durch Ansiedlung und Bearbeitung (z. B. Urbarmachung) erfolgende Inbesitznahme von herrenlosem oder einem Herrn gehörendem Grund und Boden. Die german. L. der Völkerwanderung vollzog sich meist in Form der Beschlagnahme. Das MA. kannte die innere Kolonisation durch Landesausbau auf Land, das rechtlich dem König gehörte, aber oft zum Zweck der L. einem Landesherrn als Grundherrn übertragen wurde.
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