Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landfriedensbruch
Landfriedensbruch,Straftat, die vorliegt, wenn die öffentl. Sicherheit dadurch gefährdet wird, dass aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen begangen werden oder Menschen mit Gewalttätigkeiten bedroht werden oder wenn mit dieser Zielsetzung auf eine Menschenmenge eingewirkt wird. L. wird nach § 125 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, in bes. schweren Fällen (beim Führen von Waffen, bei schweren Körperverletzungen, Tötungen oder Plünderungen) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 125a StGB). - Ähnl. Regelungen bestehen in Österreich (§ 274 StGB) und der Schweiz (Art. 260 StGB). In Österreich wird zudem das Versetzen der Bev. in Furcht und Unruhe durch Bedrohen von Leib, Leben und Vermögen als Landzwang mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 275 StGB).
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