Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landfriede
Landfriede,im alten dt. Reich ein vom Kaiser oder König erlassenes allg. Friedensgebot zur Verhinderung der Fehden, das örtlich begrenzt sein konnte. Die Verletzung des L. wurde mit Strafe bedroht. Eines der Reichsgrundgesetze war der Ewige Landfrieden von 1495.
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