Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landeszentralbanken
Landeszentralbanken,Abk. LZB, unselbstständige Hauptverwaltungen der Dt. Bundesbank für die Bundesländer, die die Geschäfte mit dem Land oder den Ländern sowie mit den öffentl. Verwaltungen und den Kreditinstituten im Land oder in den Ländern ihres Zuständigkeitsbereichs durchführen. Die Präs., die Mitgl. des Zentralbankrats sind, werden vom Bundespräs. auf Vorschlag des Bundesrats ernannt. Die L. wurden 1947 als öffentlich-rechtl. Zentralbanken gegr. und 1948 in der Bank dt. Länder zusammengefasst, mit der die LZB 1957 zur Dt. Bundesbank verschmolzen wurden. Seit Nov. 1992 unterhält die Dt. Bundesbank statt der bisher 11 nur noch 9 L. für folgende Länder: Bad.-Württ.; Bayern; Berlin und Brandenburg; Bremen, Ndsachs. und Sa.-Anh.; Hamburg, Meckl.-Vorp. und Schlesw.-Holst.; Hessen; NRW; Rheinl.-Pf. und Saarland; Sachsen und Thüringen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Landeszentralbanken