Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landesstrafrecht
Landesstrafrecht,die Strafgesetze der einzelnen dt. Länder im Unterschied zu denen des Bundes. Da der Bund von der Befugnis zur konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Straf- und des Ordnungswidrigkeitenrechts weitestgehend Gebrauch gemacht hat, betrifft das L. nur noch die Randgebiete, die der Bundesgesetzgeber ausdrücklich nicht abschließend geregelt hat; bes. Abgaben- sowie Feld- und Forstdelikte.
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