Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landesregierung
Landesregierung,in den Ländern der Bundesrep. Dtl. das aus dem MinPräs. (Regierender oder 1. Bürgermeister, Präs. des Senats) und den Min. bestehende oberste Leitungsorgan (in Bayern und Sachsen: Staatsreg.; in Berlin, Bremen, Hamburg: Senat). Die Reg.chefs werden von den Parlamenten gewählt. - In den österr. Bundesländern besteht die L. aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter und den Landesräten. L. in Wien ist der Stadtsenat.
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