Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landesplanung
Landesplanung,Teilgebiet der Raumordnung und Grundlage aller raumordnungspolit. Entscheidungen in Planungsräumen. Die L. umfasst die Summe aller Maßnahmen zur Beseitigung vorhandener (meist historisch entstandener) Schäden und Nachteile und soll durch eine sinnvolle Raumnutzung und Raumentwicklung zu möglichst optimalen Lebensverhältnissen beitragen. Sie ist übergeordnete Raumplanung mit dem Grundsatz der funktionsgerechten Einordnung der Gemeinden und Regionen in die L. des größeren Raums unter Berücksichtigung der natürl., sozialen, kulturellen und wirtsch. Bedingungen.
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