Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landeskirche
Landeskirche,regional begrenzte Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, selbstständige Körperschaft des öffentl. Rechts. Eine L. ist an ein bestimmtes Bekenntnis (luth., ref.) gebunden oder erkennt als unierte L. beide Bekenntnisse nebeneinander an. Die meisten L. mit gleichem Bekenntnisstand bilden außerdem eigene kirchl. Verbände (Vereinigte Evangelisch-lutherische Kirche Deutschlands; Evangelische Kirche der Union). Die geistl. Leitung einer L. liegt beim Landesbischof (Landessuperintendent, Kirchenpräs., Präses); oberste Verw.behörde ist das L.-Amt (L.-Rat, Konsistorium); oberstes gesetzgebendes Organ die Landessynode (Synode).
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