Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landesgerichte
Landesgerichte,in Dtl. Sammelbez. für die Gerichte der Länder aller Gerichtsbarkeiten; mit Ausnahme der Bundesgerichte sind alle Gerichte L. In Österreich die Gerichtshöfe erster und auch zweiter Instanz der ordentl. Gerichtsbarkeit.
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