Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landesbeteiligungen
Landesbeteiligungen,direkte oder indirekte kapitalmäßige Beteiligungen der Bundesländer an Unternehmen in öffentlich-rechtl. oder privatrechtl. Rechtsform. L. bestehen v. a. an Banken, Energieversorgungs-, Wohnungsunternehmen und Flughäfen sowie an Lotterien, Spielbanken und Staatsbädern.
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