Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Landabgaberente
Land|abgaberente,Rente, die nach dem Ges. zur Altershilfe für Landwirte seit 1969 an Landwirte gezahlt wird, wenn sie bis zum 31. 12. 1983 das 60. Lebensjahr vollendet, mindestens 60 Monate Beiträge zur landwirtsch. Alterskasse geleistet und ihren Betrieb zum Zweck der Strukturverbesserung abgegeben hatten.
Land|abgaberente,Rente, die nach dem Ges. zur Altershilfe für Landwirte seit 1969 an Landwirte gezahlt wird, wenn sie bis zum 31. 12. 1983 das 60. Lebensjahr vollendet, mindestens 60 Monate Beiträge zur landwirtsch. Alterskasse geleistet und ihren Betrieb zum Zweck der Strukturverbesserung abgegeben hatten.