Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Laienkelch
Laienkelch,das Trinken des eucharist. Weins (Kelchkommunion) durch nicht zum Klerus gehörende Christen. Durch die Konzile von Konstanz (1415) und Trient (1562) verboten, wurde der L. zum wesentl. konfessionellen Unterscheidungsmerkmal der Abendmahlspraxis zw. der kath. und den evang. Kirchen. Das 2. Vatikan. Konzil hob 1963 das Verbot auf.
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