Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Lagergeschäft
Lagergeschäft,die gewerbsmäßige Lagerung und Aufbewahrung von fremden Gütern durch einen Lagerhalter auf der Grundlage eines Vertrages (Lagervertrag, §§ 467 ff. HGB; daneben gelten allg. Geschäftsbedingungen, z. B. die Allg. Dt. Spediteurbedingungen). Als Gegenleistung wird das Lagergeld entrichtet. Der Lagerhalter hat zur Sicherung der Lagerkosten ein gesetzl. Pfandrecht am eingelagerten Gut. Auf Verlangen kann er einen Lagerschein (Wertpapier) über die eingelagerte Ware ausstellen. - Die Regelung in Österreich entspricht dem dt. Recht. In der Schweiz gelten i. Allg. gleiche Vorschriften (Art. 482 ff. OR).
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