Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ladeschein
Ladeschein,Urkunde, die der Frachtführer beim Flussfrachtgeschäft über seine Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes an den Empfänger ausstellt; von gleicher Bedeutung wie das Konnossement bei der Seefracht. Der L. wird daher auch Fluss- oder Binnenkonnossement genannt.
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