Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ladebaum
Ladebaum,Schifffahrt: an einem Mast oder Pfosten als Ausleger beweglich angebrachtes starkes Rundholz oder Stahlrohr, das in Verbindung mit dem Ladegeschirr (Takelage und Winden) einen Kran ersetzt. L. haben eine Tragfähigkeit bis zu 10 t, Schwergut-L. von 100 t und mehr.
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