Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
künstliche Niere
künstliche Niere(Dialysator, Dialysegerät), Apparatur zur künstl. Entfernung körpereigener harnpflichtiger Substanzen aus dem Blut (extrakorporale Hämodialyse, sog. Blutwäsche) bei akutem oder chron. Nierenversagen. Hierfür wird das mit Stoffwechselgiften beladene und ungerinnbar gemachte Blut des Kranken durch Dialysiermembranen (z. B. aus Cellulosehydrat) geleitet, die in Spülflüssigkeit eintauchen. Durch die Membranporen können die Stoffwechselgifte in die Spülflüssigkeit gelangen und so aus dem Blut entfernt werden. Die lebenswichtigen Eiweiße des Blutserums werden durch das ultrafeine Sieb der Membranschläuche dagegen zurückgehalten. Der Anschluss des Patienten an die k. N. erfolgt über eine operativ angelegte arteriovenöse Fistel (Kurzschlussverbindung zw. einer Arterie und einer Vene). Der Reinigungsvorgang dauert 3-5 Stunden. Wichtige Anwendungsgebiete der k. N. sind chron. Niereninsuffizienz (Dauerbehandlung, i. d. R. dreimal pro Woche) sowie akutes Nierenversagen und Vergiftungen mit dialysierbaren Giften. (Peritonealdialyse)
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