Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
konzertierte Aktion
konzertierte Aktion,nach § 3 Stabilitätsgesetz das aufeinander abgestimmte Verhalten von Gebietskörperschaften (Bund, Länder) und Tarifpartnern (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) zur Erreichung der gesamtwirtsch. Ziele Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtsch. Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum; zugleich auch Bez. für das 1967 eingerichtete, seit Ende der 1970er-Jahre nicht mehr einberufene Gesprächsforum als Instrument der Globalsteuerung. Seit 1989 besteht die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen als Beratungsgremium mit Vertretern der an der gesundheitl. Versorgung der Bev. beteiligten Gruppen (z. B. Krankenkassen, Ärzte, Apotheker).
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